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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kfz-Betrieb Trautmann
Friedrich-König-Str. 31
55129 Mainz
Tel.: +49 (0) 61 31 - 4 92 67 00
E-Mail: service@auto-trautmann.com
Inhaber: Marco Trautmann
Ust.-Nr.: 046 875 32551
Gerichtsstand: Mainz

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Dienstleistungen und Angebote des Kfz-Betrieb Trautmann erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Kfz-Betrieb Trautmann ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen/Änderungen von den Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Kfz-Betrieb Trautmann sie schriftlich bestätigt.
(2) Soweit der Kfz-Betrieb Trautmann sich zur Erbringung der angebotenen Dienste der Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden/Auftraggebers. Ferner besteht zwischen den Kunden/Auftraggebern des Kfz-Betriebs Trautmann kein, allein durch die gemeinsame Nutzung dieser Dienste und Leistungen Dritter begründbares, Vertragsverhältnis.
(3) Der Leistungsumfang der angebotenen Dienste und Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, wie er zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgelegt wurde. Die erbrachten Leistungen werden gemäß der zum Vertragszeitpunkt vereinbarten Konditionen erbracht und abgerechnet. Nimmt der Kunde/Auftraggeber über den Vertragsumfang hinausgehende Leistungen in Anspruch, so werden diese gemäß geltender Preise abgerechnet oder entsprechend neu verhandelt.
(4) Der Kfz-Betrieb Trautmann übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen Leistungen für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Anwendung geeignet sind, wenn dies nicht individuell im Vertrag mit dem Kunden/Auftraggeber festgelegt wurde.
(5) Die Angaben des Kfz-Betriebs Trautmann in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Webseiten u.ä. sind unverbindlich; Preise und Leistungsbeschreibungen sind freibleibend. Preis- und Leistungsveränderungen bleiben vorbehalten. Bei Schreib- bzw. Rechenfehlern in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Webseiten und Leistungshindernissen seitens unserer Vertragspartner, ist der Kfz-Betrieb Trautmann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Der Kfz-Betrieb Trautmann behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
(7) Soweit der Kfz-Betrieb Trautmann entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(8) Der Kfz-Betrieb Trautmann behält sich das Recht vor, technische Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen, wenn dadurch die Funktion nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
(9) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kfz-Betrieb Trautmann und seinem Kunden/Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde/Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

§ 2 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kfz-Betrieb Trautmann behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und bestellten Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Bei einem Zahlungsverzug des Kunden/Auftraggebers ist der Kfz-Betrieb Trautmann berechtigt die Waren und Leistungen zurückzunehmen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Kfz-Betriebs Trautmann sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug vom Kunden/Auftraggeber zu bezahlen.
(2) Der Kfz-Betrieb Trautmann ist berechtigt Zahlungen des Kunde/Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und informiert den Kunde/Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung. Sind dem Kfz-Betrieb Trautmann bereits weitere Kosten entstanden, so ist der Kfz-Betrieb Trautmann berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf eventuell angefallene Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kfz-Betrieb Trautmann über den Betrag frei verfügen kann.
(3) Gerät der Kunde/Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, ist der Kfz-Betrieb Trautmann ab dem betreffenden Zeitpunkt berechtigt Zinsen in Höhe von 9,78% jährlich zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Kfz-Betrieb Trautmann ist zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden/Auftraggebers ist der Kfz-Betrieb Trautmann berechtigt, sämtliche Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen an den Kunden/Auftraggeber, auch aus anderen mit dem Kfz-Betrieb Trautmann bestehenden Vertragsverhältnissen mit dem Kunden/Auftraggeber, zu verweigern.
(4) Der Kunde/Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder vom Kfz-Betrieb Trautmann anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht dürfen Kunden/Auftraggeber nur insoweit ausüben, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Die vom Kfz-Betrieb Trautmann angegebenen Preise verstehen sich in EURO (€). Die Preise beinhalten, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, die gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Bei Auslandslieferungen können zusätzliche Zoll- und andere Gebühren anfallen auf welche der Kfz-Betrieb Trautmann keinen Einfluss hat.

§ 4 Haftungsbeschränkung
(1) Der Kfz-Betrieb Trautmann haftet nur für Schäden, welche der Kfz-Betrieb Trautmann selbst oder Erfüllungsgehilfen des Kfz-Betriebs Trautmann vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
(2) Der Kfz-Betrieb Trautmann haftet nicht für entgangenen Gewinn; die Wiederbeschaffung von Daten; Schäden oder Verlust an den gespeicherten oder übertragenen Daten oder indirekte Schäden; sei es, dass diese beim Kunden/Auftraggeber oder Dritten entstehen oder sonstige Vermögens- oder Sachschäden.
(3) Leistungsverzögerungen und -ausfälle aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Leistungen des Kfz-Betriebs Trautmann erschweren oder unmöglich machen, hat der Kfz-Betrieb Trautmann auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

§5 Schlussbestimmungen 
(1) Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Gebühren und Beiträge, welche dem Kunden/Auftraggeber durch eine Inanspruchnahme der Dienste und Leistungen des Kfz-Betriebs Trautmann entstehen, an Verwertungsgesellschaften, Krankenkasse und Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen, entsprechend deren separater Rechnungsstellung an den Kunden/Auftraggeber, zu entrichten. Eine Freistellung dieser Zahlungsverpflichtungen, des Kfz-Betriebs Trautmann gegenüber dem Kunden/Auftraggeber, findet nicht statt, auch wenn hierzu keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Der Abzug dieser Gebühren und Beiträge oder ein Minderungsanspruch auf geleistete oder noch fällige Zahlungen des Kunden/Auftraggebers an den Kfz-Betrieb Trautmann ist ausgeschlossen.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, eines Kaufvertrages oder Vertrages berühren die übrigen Bestimmungen nicht; anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Wiesbaden.
(5) Für den Fall, dass der Kunde/Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, gilt der Sitz des Kfz-Betriebs Trautmann als Gerichtsstand vereinbart.

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